Wir bedauern sehr, dass es zu einem Schadensfall gekommen ist. Gerne kümmern wir uns darum eine Lösung für Sie zu finden. Hierfür ist zunächst die korrekte Zuordnung Ihres Falls ein wichtiger Ausgangspunkt.
Einer der größten Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie besteht darin, dass Erstere Ihnen gesetzlich zugesichert ist. Die Garantie hingegen wird von Herstellern und Händlern freiwillig bereitgestellt.
roastmarket, als Händler, bietet derzeit keine Garantie auf die angebotenen Produkte des Sortiments an.
Weitere Punkte finden Sie in der untenstehenden Auflistung:
Gewährleistung:
- Der Händler haftet für alle Sach- und Rechtsmängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und eine Garantie kann die Gewährleistung in keinem Fall verringern oder ersetzen.
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In den ersten 12 Monaten wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits beim Verkauf bestand. Nach Ablauf der 12 Monate bis 2 Jahre nach Übergabe der Kaufsache muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Verkauf bestand.
Herstellergarantie:
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Zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ist die Garantie ein freiwilliges und frei gestaltbares Angebot des Herstellers.
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Da die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird, greift die Garantie unabhängig vom Zustand des Produkts.
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Gewährleistungsansprüche werden durch Garantieansprüche nicht ersetzt oder verringert
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Bei selbstverschuldeten oder nach Ablauf der Herstellergarantie entstandene Schäden sind Reparaturen nach der Herstellergarantie kostenpflichtig